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   BGH, 20.01.1956 - I ZR 153/55   

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https://dejure.org/1956,1343
BGH, 20.01.1956 - I ZR 153/55 (https://dejure.org/1956,1343)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1956 - I ZR 153/55 (https://dejure.org/1956,1343)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1956 - I ZR 153/55 (https://dejure.org/1956,1343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 591 (Ls.)
  • GRUR 1956, 208
  • DB 1956, 254
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 03.12.1996 - X ZB 1/96

    "Profilkrümmer"; Prüfung eines Gebrauchsmusters auf Schutzfähigkeit; Zurechnung

    Daran, daß es auf die Kundbarmachung ankommt (vgl. BGH, Beschl. v. 20.1.1956 - I ZR 153/55, GRUR 1956, 208, 209 - Spitzenhandschuh; BGH - Fischereifahrzeug; zuletzt Sen.Beschl. v. 5.3.1996 - X ZB 13/92, Mitt. 1996, 160 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem), ist im Grundsatz festzuhalten.
  • BGH, 08.06.1962 - I ZR 9/61

    Rechtsmittel

    Eine offenkundige und damit nach der gesetzlichen Fiktion des dem § 2 Satz 1 PatG entsprechenden § 1 Abs. 2 Satz 1 GebrMG neuheitshindernde Vorbenutzung des Gegenstandes eines Gebrauchsmusters liegt nach der in Rechtsprechung und Schrifttum einhellig vertretenen Meinung dann vor, wenn die in Rede stehende Benutzungshandlung es ermöglicht hat, daß beliebige zur Geheimhaltung nicht verpflichtete Dritte vom Gegenstand der neuen Raumform zuverlässige Kenntnis erlangen konnten (s. u.a. Pietzcker PatG § 2 Anm. 28; Lindenmaier PatG 4. Aufl. § 2 Anm. 17; Reimer PatG 2. Aufl. § 2 Anm. 15 ff; BGH GRUR 1956, 208, 209 - Spitzenhandschuh - BGH GRUR 1959, 178, 179 - Heizpreßplatte).
  • BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67

    Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des

    Bei einer derartigen "Leistungsschau" ist im allgemeinen davon auszugehen, daß die dort gezeigten Gegenstände nicht im Sinne des § 6 Satz 1 PatG "feilgehalten" oder "gewerbsmäßig gebraucht" werden, Zwar werden, wie die Revision insoweit zutreffend bemerkt, die auf einer Leistungsschau gezeigten Gegenstände ebenso wie die z.B. in einem Museum ausgestellten Gegenstände dadurch im Sinne des § 2 Satz 1 PatG "offenkundig benutzt" (BGH GRUR 1956, 208, 209 "Klöppelhandschuh"; GRUR 1962, 86, 88 "Fischereifahrzeug"), jedoch geht der Begriff der "Benutzung" im Sinne des § 2 Satz 1 PatGüber den hier allein interessierenden Begriff der "Benutzung" im Sinne von § 47 Abs. 1 i.V.m. § 6 Satz 1 PatG hinaus, der - wie bereits gesagt - eine Benutzung durch eine der vier Benutzungsformen des § 6 Satz 1 PatG erfordert.
  • BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94

    "Schere"; Hinterlegung eines Musterexemplars

    Aus besonderen Umständen können sich jedoch erhebliche Einschränkungen ergeben; das gilt etwa dann, wenn der Gegenstand lediglich aus einem gewissen Abstand besichtigt werden kann (vgl. Senat, Urt. v. 05.06.1997 - X ZR 139/95 - Leiterplattennutzen, zur Veröffentlichung bestimmt; EPA T 952/91 ABl. EPA 1995, 755 - Vorbenutzung; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20.01.1956 - I ZR 153/55, GRUR 1956, 208 - Spitzenhandschuh).
  • BGH, 24.10.1961 - I ZR 92/58

    Rechtsmittel

    Nach der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat (BGH in GRUR 1956, 208 - Handschuh), deckt sich der Begriff der "Benutzung" im Sinne des § 2 PatG nicht völlig mit in § 6 PatG aufgeführten konkreten Benutzungshandlungen.
  • BPatG, 13.02.2020 - 1 Ni 2/18

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Sessel für Sessellift" - zur Beurteilung der

    Die Ausstellung eines Gegenstandes in einem öffentlichen Museum ist eine offenkundige Benutzung, weil das Wesen der Erfindung durch eine Zurschaustellung zum Zwecke der Besichtigung kundbar gemacht wird (vgl. BGH GRUR 1956, 208, 209 - Handschuh).
  • BGH, 16.01.1996 - X ZR 64/93

    Streit um ein Patent zum gehälftelten Aufwickeln von Schläuchen in einem

    Benutzung in diesem Sinne ist jede Handlung, die ihrer Art nach geeignet ist, das Wesen der Erfindung kundbar zu machen (BGH, Urt. v. 20.01.1956 - I ZR 153/55, GRUR 1956, 208 - Klöppelhandschuh).
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